Vaterschaftsanerkennung: Neue Regeln gegen missbräuchliche Anerkennungen
Vaterschaftsanerkennung: Neue Regeln gegen missbräuchliche Anerkennungen
Wer für ein Kind die Vaterschaft anerkennen will, muss das öffentlich beurkunden lassen, zum Beispiel bei Notar, Standes- oder Jugendamt.
Dabei muss der Mann nicht der biologische Vater des Kindes sein. Deshalb bestand ein hohes Risiko, dass eine Vaterschaft nur anerkannt wird, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Nach bisherigem Recht prüfte die Ausländerbehörde nur, wenn es konkrete Hinweise auf einen Missbrauch gab (§ 1597a BGB, § 85a AufenthG). Das reichte in der Praxis nicht aus. Notare, denen in der Regel wenig bis keine Informationen zu den persönlichen Verhältnisse der Beteiligten vorliegen, durften die Beurkundung nicht ablehnen, wenn sie keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch erkennen konnten. War die Anerkennung aber erst einmal beurkundet, waren die Behörden trotz Kenntnis von einer Missbrauchslage daran gebunden. Deshalb war es bisher kaum möglich, missbräuchliche Anerkennungen wirksam zu verhindern.
Seit Sommer 2026 gelten neue Regeln, die den Missbrauch verhindern sollen. Das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften ist größtenteils seit Ende Juli 2026 in Kraft.
Was ist neu? Wenn die Beteiligten beim Aufenthaltsrecht ungleich gestellt sind, muss jetzt die Ausländerbehörde zustimmen. Man spricht von einem solchen aufenthaltsrechtlichen Gefälle, wenn etwa der Anerkennende oder die Mutter Deutsche sind, der jeweils andere jedoch nur eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung hat. Fehlt die Zustimmung der Ausländerbehörde, ist die Anerkennung seit der Neuregelung unwirksam.
Bei leiblicher Elternschaft ist dagegen keine Zustimmung nötig. Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für Personen mit einer Beschäftigungsduldung. Außerdem spielt es künftig keine Rolle mehr, an welche Stelle sich die Beteiligten für die Beurkundung wenden.
Die Ausländerbehörde kann ihre Zustimmung wieder zurücknehmen, wenn sich später herausstellt, dass sie durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Erteilung gewesen sind, zustande gekommen ist. Hat jemand vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen verschwiegen ist dies zudem strafbar, ebenso die Verwendung einer auf solcher Basis erlangten Zustimmung.
Was bedeutet das für Sie? Wer eine Vaterschaft anerkennen will, sollte frühzeitig abklären, ob die Ausländerbehörde zustimmen muss und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sie die Zustimmung in Ihrem Fall erteilen wird. Denn es ist davon auszugehen, dass die neue Zustimmungspflicht einen erheblichen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens haben kann. Leibliche Väter sollten möglichst Nachweise bereithalten, die die leibliche Abstammung belegen.
