Auftrag erteilen
08.07.2021

Neues zum Transparenzregister

Auf Gesellschaften, Körperschaften und Vereine kommen neue Pflichten zu. Das Transparenzregister wird zum Vollregister. Ab dem 1. August müssen sich auch diejenigen Rechsträger im Transparenzregiszter registrieren und ihre wirtschaftliche Berechtigten angeben, für die bislang eine so genannte Mitteilungsfiktion galt. Das betrifft vor allem Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Von denen gibt es in Deutschland immerhin fast 1,2 Millionen.

GmbHs müssen sich registrieren

Bislang waren Gesellschaften und Vereinigungen, deren wirtschaftlich Berechtigte sich aus einem öffentlichen Register ergaben, von der Eintragungspflicht im Transparaenzregister verschont. Das ändert sich jetzt. Ab dem 1. August neu gegründete Gesellschaften müssen sich registrieren und die Pflichtangaben nach dem Geldwäschegesetz machen. Dazu gehört die Nennung derjenigen Gesellschafter, die unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss nehmen können. Dazu zählt, wer mehr als 25% der Kapitalanteile oder mehr als 25% der Stimmrechte auf sich vereinigt oder vergleichbaren Einfluss ausübt (was auch immer das heißt).

Übergangsfristen

Für bestehende Gesellschaften gibt es allerdings großzügige Übergangsfristen. GmbH-Gesellschafter und Partner einer Partnerschaftsgesellschaft haben bis zum 30. Juni 2022 Zeit. Aktiengesellschaften nur bis zum 31. März nächsten Jahres. Personengesellschaften bis zum 31. Dezember 2022. 

Pflichten für Vereine

Neu ist, dass auch eingetragene Vereine im Transparenzregister geführt werden. Allerdings erfolgt hier die Eintragung und der Datenaustausch automatisch zwischen Vereinsregister und Transparenzregister. Aber Achtung: Meldet der Verein Veränderungen im Vorstand nicht unverzüglich zur Eintragung in das Vereinsregister an, hat er dem Vereinsregister zumindest die neuen wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen, was wiederum die neuen Vorstandsmitglieder sind. Vorstandswahlen sollten daher zügig zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet werden.

passende Leistungen

Schlagworte

Autor

Jens-Oliver Müller

Jens-Oliver Müller

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht