Auftrag erteilen

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Das Handelsregister hat die Aufgabe, bestimmte für den Rechtsverkehr wichtige Unternehmensinformationen öffentlich zugänglich zu machen. So ergibt sich aus dem Handelsregister zum Beispiel der Sitz einer Gesellschaft und welche Personen zur Vertretung berechtigt sind. 

Unternehmen sind verpflichtet, wesentliche Änderungen wie z.B. ein Wechsel in der Geschäftsführung, die Erteilung oder der Widerruf einer Prokura, die Änderung der Firma, eine Sitzverlegung oder Änderung der Geschäftsanschrift, die Errichtung von Zweigniederlassungen oder die Änderung im Gesellschafterbestand zum Handelsregister anzumelden. 

Eine solche Anmeldung bedarf in der Regel der notariellen Beglaubigung und er anschließenden elektronischen Übermittlung an das Handelsregister durch den Notar. Wir unterstützen Sie, indem wir den Text der Anmeldung entwerfen und den korrekten Vollzug im Handelsregister überwachen.