Auftrag erteilen

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Viele Menschen beschäftigen sich früher oder später mit der Frage, ob Ihre nächsten Angehörigen im Todesfall abgesichert sind. Dabei steht mal die finanzielle Absicherung des Ehepartners oder Lebensgefährten im Fokus, mal die Versorgung der Kinder, ein wieder anderes Mal – insbesondere in Patchwork-Konstellationen – die Gleich- oder auch gewollte Ungleichbehandlung der (Stief-)Kinder oder das Vermeiden von Erbschaftssteuer. Gehören zum Vermögen Geschäftsanteile oder ein Einzelunternehmen, kann auch das eine starke Motivation dafür sein, die Erbfolge abweichend vom gesetzlichen Regelfall selbst zu gestalten. 

Testamente können Sie kostenfrei handschriftlich errichten. Der Nachteil des handschriftlichen Testaments liegt auf der Hand: Ein laienhaft formuliertes Testament ist häufig vom Wortlaut her auslegungsbedürftig. Das bedeutet, dass letztlich später ein Dritter beurteilt, was der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung wohl gemeint hat. Auch fehlt die qualifizierte Beratung, die mit Ihnen gemeinsam die optimale Gestaltung für Ihre individuelle Situation entwickelt. Diese kann mitunter auch zu dem Ergebnis führen, dass kein Testament erforderlich ist. Nicht zuletzt sparen Sie selbst im Vergleich zum notariellen Testament zwar etwas, nicht aber Ihre Erben. Denn diese benötigen in den meisten Fällen später einen Erbschein, dessen Antrag mit ähnlich hohen Kosten einhergeht wie ein notarielle Testament.