Auftrag erteilen

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Planen Sie, neue Gesellschafter aufzunehmen – etwa Investoren oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge? Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH muss der Anteilskaufvertrag notariell beurkundet werden. Auch bei Personengesellschaften wie OHG oder KG ist eine Beurkundung sinnvoll: Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, schafft aber zusätzliche Rechtssicherheit und Beweiskraft.

Sie planen einen Unternehmenskauf oder -verkauf? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir beraten Sie gern persönlich.