Auftrag erteilen

Datenverarbeitungshinweis

1. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragter

Dieser Datenverarbeitungshinweis gilt für die Datenverarbeitung durch:

Notar Jens-Oliver Müller, Notarin Dr. Natalie Löw

Anschrift: Karl-Kellner-Ring 23, 35576 Wetzlar, Telefon: +49 6441 569 380, Telefax: +49 6441 56938 29, E-Mail: 

Die Genannten sind jeweils Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Hessischen Landesdatenschutzgesetzes.

Datenschutzbeauftragter der Notare Müller und Dr. Löw ist Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Tykwer, der unter  erreichbar ist. Stellvertretende Datenschutzbeauftragte ist Frau Notarfachwirtin Katharina Stern, die unter  erreichbar ist.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist zu den genannten Zwecken nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; gegebenenfalls ist sie auch nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich; ferner erfolgt sie gegebenenfalls nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO aufgrund Ihrer Einwilligung sowie nach § 10 Abs. 1 BeurkG und § 17 Abs. 1 BeurkG.

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Notare gespeichert. Für die Dauer der Aufbewahrung der Unterlagen gilt nach § 50 Abs. 1 NotAktVV folgendes:

"(1) Für Unterlagen, die ab dem 1. Januar 2022 erstellt werden, gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

  1. für Eintragungen im Urkundenverzeichnis 100 Jahre,
  2. für Eintragungen im Verwahrungsverzeichnis 30 Jahre,
  3. für die in der Urkundensammlung verwahrten Dokumente 30 Jahre,
  4. für die in der Erbvertragssammlung verwahrten Dokumente 100 Jahre,
  5. für die in der elektronischen Urkundensammlung verwahrten Dokumente 100 Jahre,
  6. für die in der Sondersammlung verwahrten Dokumente 100 Jahre,
  7. für die in der Nebenakte verwahrten Dokumente 7 Jahre,
  8. für die in der Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste verwahrten Dokumente 7 Jahre und
  9. für die in der Generalakte verwahrten Dokumente 30 Jahre.

Satz 1 Nummer 3 bis 6 ist auf vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 erstellte Unterlagen nicht anzuwenden."

Für die bis zum 31.12.2021 erstellten Unterlagen gilt nach § 51 Abs 1 NotAktVV folgendes:

"(1) Für Unterlagen, die vom 1. Januar 1950 bis zum 31. Dezember 2021 erstellt wurden, gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

  1. für die Urkundenrolle, das Erbvertragsverzeichnis und das Namensverzeichnis zur Urkundenrolle 100 Jahre,
  2. für das Verwahrungsbuch, das Massenbuch, das Namensverzeichnis zum Massenbuch und die Anderkontenliste 30 Jahre,
  3. für die in der Urkundensammlung verwahrten Dokumente einschließlich der gesondert aufbewahrten Erbverträge 100 Jahre,
  4. für die in der Nebenakte verwahrten Dokumente 7 Jahre,
  5. für die in Sammelbänden für Wechsel- und Scheckproteste verwahrten Dokumente 7 Jahre und
  6. für die in der Generalakte verwahrten Dokumente 30 Jahre.

Satz 1 Nummer 3 gilt auch für die dort bezeichneten Dokumente, die vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 erstellt wurden."

Die Daten werden nach Ablauf der Fristen gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von Geldwäsche-, steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus GWG, HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Wir geben Ihre personenbezogen Daten nur an Dritte weiter, wenn

Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Beteiligte und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte/Steuerberater) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden und Banken/Kreditinstitute zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Wahrnehmung unserer Amtstätigkeit. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Die notarielle Verschwiegenheitspflicht bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die der notariellen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. In diesem Fall genügt eine E-Mail an .

6. Aktualität und Änderung dieses Datenverarbeitungshinweises

Dieser Datenverarbeitungshinweis hat den Stand Januar 2022.

Aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diesen Datenverarbeitungshinweis zu ändern. Der jeweils aktuelle Datenverarbeitungshinweis kann jederzeit auf der Website unter https://www.ml-notare.com/datenverarbeitung von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.