Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten darf, falls Sie selbst einmal nicht mehr handlungsfähig sind – etwa nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung wie Demenz. Die bevollmächtigte Person kann dann in Ihrem Namen handeln, sowohl in finanziellen als auch in gesundheitlichen Angelegenheiten.
Was sollte die Vollmacht konkret regeln?
Damit die Vollmacht im Ernstfall wirklich greift, sollten die einzelnen Bereiche möglichst konkret benannt werden, zum Beispiel:
- Bankgeschäfte und Vertragsabschlüsse (z. B. Miet- oder Pflegeheimvertrag)
- Entgegennahme von Post und Paketsendungen
- Entscheidungen über medizinische Maßnahmen
- Aufenthaltsbestimmung, z. B. bei einem Umzug ins Pflegeheim
Einschränkungen sind möglich – etwa der Ausschluss des Verkaufs Ihrer eigenen Wohnimmobilie. Wir beraten Sie, welche Regelungen für Ihre Situation sinnvoll sind, und worauf Sie bei Vorlagen aus dem Internet achten sollten – diese enthalten häufig versteckte Bedingungen, die im Ernstfall Probleme machen können.
Mehrere Bevollmächtigte
Sie können mehrere Personen bevollmächtigen und festlegen, wer im Zweifel Vorrang hat – häufig zunächst der (Ehe-)Partner, danach die Kinder oder Geschwister.
Warum notariell?
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei. Für Grundstücksgeschäfte und bestimmte gesundheitliche Entscheidungen (z. B. über Zwangsmaßnahmen) ist jedoch eine notarielle Beurkundung erforderlich. Zudem prüfen wir bei der Beurkundung Ihre Geschäftsfähigkeit – das schafft zusätzliche Sicherheit und schützt die Vollmacht vor späteren Anfechtungen.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht als Ihren Betreuer einsetzen soll, falls trotz Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Betreuung notwendig wird – etwa weil das Gesetz in bestimmten Fällen (z. B. eidesstattliche Versicherungen, Steuererklärungen) persönliches Handeln vorschreibt. Wir verbinden die Vorsorgevollmacht in der Regel mit einer Betreuungsverfügung.
Sie möchten vorsorgen? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir beraten Sie gern persönlich.