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Stiftungen sind interessante Alternativen für die Gestaltung unternehmerischer oder privater Nachfolge. Mit Hilfe von Stiftungen kann Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck dienen. Wer eine Stiftung errichtet, muss jedoch wissen, dass das übertragene Vermögen auf Dauer seinem Zugriff entzogen ist und nur die erwirtschafteten Erträge verbraucht werden. Als Variante gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, Stiftungen mit einer begrenzten Lebensdauer zu errichhten, deren Vermögen nach und nach aufgezehrt wird.

Soweit zum Stiftungsvermögen Grundstücke gehören sollen, muss die Errichtung der Stiftung notariell beurkundet werden. Eine Stiftung können Sie zu Lebzeiten zu errichten oder durch Testament erst nach Ihrem Tod auf den Weg bringen. In diesem Fall sind im Testament alle wesentlichen Inhalte der Stiftungsverfassung festzuhalten.