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Notare sind keine Steuerberater. Bei unternehmensbezogenen Beurkundungen stellen sich jedoch fast immer steuerliche Fragen. Für uns sind deshalb vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht selbstverständlich, um Sie bestmöglich zu betreuen und in Zusammenarbeit mit Ihren steuerlichen Beratern nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus steuerlicher Sicht die optimale Gestaltung zu finden. 

Dazu unterstützen wir Sie vor allem bei Fragen der Grunderwerbsteuer und entwickeln für Sie gesellschaftsrechtliche Gestaltungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb. Vertraut sind wir ferner mit Fragen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer, dem Umwandlungssteuergesetz bei Formwechseln oder Verschmelzungen und der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Veräußerung von Immobilien.