Auftrag erteilen

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Die Patientenverfügung regelt, wann und unter welchen Bedingungen Maschinen abgestellt und lebensrettende oder -erhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen. 

Sie ist Ausdruck Ihres grundrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechts. Sie geben Ihren Ärzten bereits heute die Anweisung, Sie unter bestimmten Umständen nicht bzw. nicht weiter zu behandeln. Außerdem geben Sie Ihren Angehörigen einen Leitfaden an die Hand, um in einer späteren Krisensituation (leichter) zu einer Entscheidung finden zu können. 

Ärzte sind verpflichtet, Leben zu retten. Jede Form von Sterbehilfe hat für sie strafrechtliche Konsequenzen. Es ist daher verständlich, dass ärztliches Personal eine Patientenverfügung nur dann beachten wird, wenn die Formulierungen klar strukturiert und eindeutig sind. Zudem muss der Arzt zweifelsfrei erkennen können, dass die vollständige Erklärung auch tatsächlich von dem Patienten stammt und dass der Patient zum Zeitpunkt der Erklärung noch „klar bei Verstand“, also geschäftsfähig war. Es gibt grundsätzlich keine Formvorschriften für Patientenverfügungen. 

Allerdings wird die Wirksamkeit privatschriftlicher Verfügungen immer wieder mit folgenden Argumenten angezweifelt: 

  • Aus der Erklärung geht nicht eindeutig hervor, was der Patient will;
  • Die Erklärung ist zwar eigenhändig unterschrieben, die Unterschrift wurde aber nicht beglaubigt, so dass der Nachweis über die Identität des Unterzeichners fehlt; 
  • Die Erklärung besteht aus mehreren Seiten, die nicht fest miteinander verbunden sind. Es könnten also Seiten ausgetauscht worden sein;
  • Die Erklärung ist zwar mit einer Unterschriftsbeglaubigung versehen, es lässt sich aber nicht nachvollziehen, ob der Patient noch geschäftsfähig war als er die Erklärung abgegeben hat. 

Aus den genannten Gründen empfehlen wir eine notarielle Beurkundung, nachdem Sie den Entwurf mit dem Arzt Ihres Vertrauens besprochen haben. Da Notare die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten bei der Beurkundung prüfen, ist die Akzeptanz notarieller Patientenverfügungen nach wie vor sehr hoch.