Grundschulden
Nutzen Sie Ihre Immobilie zur Absicherung von Darlehensforderungen. Wer Immobilien kauft, wird den Kaufpreis häufig finanzieren. Als Sicherheit verlangen die meisten Finanzierungsgläubiger die Eintragung einer Sicherungsgrundschuld im Grundbuch. Sollten Sie mit der Rückzahlung der gesicherten Darlehensraten ausfallen, hat die Bank so die Möglichkeit die Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung zu verwerten.
Auch nach vollständiger Tilgung des Darlehens müssen Sie solche Grundschulden im Grundbuch nicht löschen lassen. Sie können Sie bei Bedarf jederzeit wieder als Sicherungsmittel für einen neuen Darlehensvertrag nutzen, z.B. wenn Sie eine größeres Sanierungsprojekt angehen wollen.