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Was gilt automatisch mit der Hochzeit?

Mit der standesamtlichen Trauung gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung bedeutet das: Der Wert des während der Ehe erworbenen Vermögens wird untereinander ausgeglichen – auch Wertzuwächse von Immobilien, Bankguthaben oder Geschäftsanteilen, die bereits vor der Ehe nur einem Ehepartner gehörten.

Das kann zum Problem werden: Ist nicht genug Geld vorhanden, um den Ausgleich zu zahlen, kann der ausgleichspflichtige Partner in finanzielle Schwierigkeiten geraten – besonders wenn Geschäftsanteile betroffen sind, die sich nicht einfach verkaufen lassen. Ähnliche Risiken können auch im Erbfall auftreten.

Was regelt ein Ehevertrag?

Mit einem notariellen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand individuell anpassen, zum Beispiel:

  • bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausschließen
  • einen anderen Güterstand wählen (z. B. Gütertrennung, Gütergemeinschaft, deutsch-französischer Wahlgüterstand)
  • Unterhaltsregelungen für den Fall einer Scheidung treffen

Sie möchten Ihre Vermögensverhältnisse regeln? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir beraten Sie gern persönlich.